Was ist Wissenschaftslektorat?
Wissenschaftslektorat findet Anwendung im Bereich akademischer Abschlussarbeiten. Bachelorarbeit, Masterarbeit, Doktorarbeit werden häufig an ein Wissenschaftslektorat zur Korrektur gegeben.
Professoren begrüßen die Inanspruchnahme von Agenturen für ein Lektorat der Abschlussarbeit. Korrekturen, durchgeführt von Dritten, sind allerdings reglementiert. Textliche Eingriffe in
Abschlussarbeiten sind lediglich in stilistischer Hinsicht erlaubt.
Was sind die Aufgaben des Lektors akademischer Texte?
Aufgabe des Lektors ist es, die Kontrolle der formalen Seite eines akademischen Manuskripts zu übernehmen. Dazu gehören im Wesentlichen
– stilistische und sprachliche Überarbeitung des Textes
– Ausbesserung von Doppelungen von Wort oder Sinneinheiten
– Auflösung komplizierter Satzkonstruktionen oder Schachtelsätze
– Verbesserung umgangssprachlicher Formulierungen
– Herstellung fehlender Zusammenhänge
– Änderung der Reihenfolge von Textpassagen und sprachlicher Ergänzungen
Der Begriff „stilistische Überarbeitung“ umfasst Korrekturen orthografischer, typografischer und grammatikalischer Fehler. Eine Korrektur auf inhaltlicher Ebene wird nicht vorgenommen.
Inhaltliche Fehler werden lediglich kenntlich gemacht.
Was darf ein Wissenschaftslektorat?
Grundlage für erlaubte und unerlaubte Eingriffe in wissenschaftliche Arbeiten ist die jeweilige Prüfungsordnung. Hier werden die Grenzen externer Unterstützung hinsichtlich Erbringung
schriftlicher Prüfungsleistungen festgelegt. Spezifiziert: erlaubte Eingriffe in akademische Abschlussarbeiten sind
– Orthografie (Rechtschreibung,
Zeichensetzung, Silbentrennung)
– Formalien (typografische
Einheitlichkeit, Überarbeiten von Fußnoten, Einhaltung einheitlicher Schreibweisen, Zitierweisen, Entfernen überflüssiger Leerschritte)
Nachfolgende Korrekturen sind lediglich insoweit zulässig, sofern sie nicht in den Inhalt der akademischen Textarbeit eingreifen
– Grammatik (Satzbau)
– Stil (Ausdrucksweise,
Sprachstil, Wortstellung, Wortwahl, Formulierung, Lesbarkeit, Verständlichkeit)
Der Inhalt der Arbeit darf in keinem Fall vom Lektor verfälscht oder verändert werden.
Was ist beim akademischen Lektorat nicht erlaubt?
Eingriffe in den Text fallen in den Bereich des Ghostwritings. Die wissenschaftliche Arbeit ist in dem Fall von einer weiteren Person, dem Lektor, geschrieben. Das ist nicht erlaubt. Die Fälle
Guttenberg und Co. haben es gezeigt. Wissenschaftliche Abschlussarbeiten werden mit einer Bestätigung der eigenständigen Verfassung ergänzt. Mit der eidesstattlichen Versicherung wird die eigene
Urheberschaft der wissenschaftlichen Arbeit abgesichert.
Was meint selbständig? Die genaue Begriffsbestimmung wird vielerorts diskutiert. Auch Prüfungsämter tun sich schwer mit der genauen
Bestimmung Erlaubtem und Unerlaubtem.
Was ist sicher? Die zu bewertende Arbeit muss ohne Hilfe Dritter erstellt worden sein. Verboten sind alle Eingriffe, die zum Inhalt der
Arbeit gehören. Ausgeschlossen davon sind Korrekturen betreffend Rechtschreibung, Interpunktion, Grammatik und stilistische Ausbesserungen. Letztgenannte Kriterien haben sämtlichst keine
Auswirkungen auf die inhaltliche Konzeptualisierung bzw. die Auseinandersetzung in der Arbeit, sodass sie nicht den Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens zuzurechnen sind. Hier sind auch
keine Auswirkungen auf die Prüfungsnote zu erwarten.
Fazit
Jedem Absolventen ist zu raten, sich im Vorfeld mit den Bestimmungen der eigenen Prüfungsordnung zu befassen. Bei aufkommenden
Zweifeln bitte an das zuständige Prüfungsamt wenden!
Die Inanspruchnahme eines Lektorates ist dann erlaubt und sogar gewünscht, wenn es sich um Korrekturen stilistischer Art handelt, die in den Inhalt der Arbeit nicht eingreifen. Der geistige
Urheber muss in jedem Fall der Prüfling sein und bleiben. Ein Lektorat darf keinen Einfluss auf den wissenschaftlichen Inhalt einer Abschlussarbeit nehmen.
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Eva-Maria Jakob
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